1.) Allgemeines
Für den Geschäftsverkehr zwischen uns und dem Käufer, für alle Angebote und Aufträge sind die
nachstehenden Bedingungen maßgebend. Andere Bedingungen, insbesondere eigene Verkaufs- und
Lieferbedingungen des Käufers, auch wenn sie mitgeteilt sind, sind für uns nur dann bindend, wenn sie sie
schriftlich anerkannt haben. Mündliche oder telefonische Abreden, insbesondere auch diejenigen unserer
Vertreter oder Angestellten, bedürfen zur Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
2.) Vertrag und Preise
Die Käufer sind an die Bestellung 14 Tage gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Annahme
der Bestellung innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigen oder die Lieferung bereits erfolgt ist. Unsere Preise
sind freibleibend und gelten ab Hersteller - bzw. Lieferwerk - rein netto ausschließlich Verpackung und
Montage, zuzüglich der gesetzlichen MwSt. Es bleibt die Berechnung der am Tage der Lieferung gültigen Preise
vorbehalten. Bei Austauschaggregaten bleibt die Nachberechnung vorbehalten, sofern der Hersteller das
zurückgenommene Altteil nach Überprüfung für nicht austauschfähig befunden hat.
3.) Zahlungsbedingungen
Die Zahlung unserer Rechnung hat, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, sofort bei Lieferung in bar
zu erfolgen. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nach besonderer Vereinbarung und zur
zahlungshalber, nicht aber an Erfüllungsstatt angenommen und unter Berechnung aller Einziehungs- und
Diskontspesen. Bei Zahlungsverzug werden 3% Zinsen über dem jeweiligen Diskontsatz der Landeszentralbank
berechnet. Gegenüber bestehenden Forderungen ist eine Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht wegen
etwaiger Gegenansprüche des Käufers ausgeschlossen, es sei denn, dass es sich um zugestandene oder
rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsvereinbarungen oder bei
Umständen, die uns nach Vertragsschluss bekannt werden und die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des
Käufers zu mindern, werden sämtliche Forderungen - auch solche aus anderen Verträgen mit dem Käufer –
ohne Rücksicht auf die Laufzeit etwaig hereingenommener Wechsel sofort fällig.
4.) Lieferung
Die angegebenen Lieferzeiten rechnen ausnahmslos von dem Tage an, an dem der Auftrag von uns schriftlich
bestätigt wird. Etwaige Vertragsänderungen berechtigen uns, die Lieferzeiten neu Festzulegen. Im Falle des
Verzuges hat uns der Käufer schriftlich eine Nachfrist von zehn Tagen mit dem Hinweis zu setzen, dass er die
Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der
Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, soweit
uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit am Verzug trifft. Soweit der Käufer zum vereinbarten Liefertermin nicht
abnimmt, ist durch uns eine Nachfrist zur Abnahme von zehn Tagen zu setzen mit der Erklärung, dass wir nach
Ablauf dieser Frist eine Abnahme ablehnen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist sind wir berechtigt, durch
schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft oder endgültig verweigert
oder offenkundig auch innerhalb der Nachfrist zur Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande ist. Höhere Gewalt,
Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen bedingen eine Veränderung der
Liefertermine um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörung.
5.) Versand
Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers, auch bei Frei-, lob- und cif-Lieferung. Die Verpackung
wird günstigst berechnet, jedoch nicht zurückgenommen. Sämtliche Zeichnungen, Maße und Gewichte können
Änderungen erfahren, wobei diese auf den Vertrag keine Auswirkungen haben. Der Käufer kann hieraus keine
Änderung seiner Vertragsverpflichtung herleiten.
6.) Beanstandungen
Etwaige Beanstandungen können nur innerhalb drei Tagen nach Empfang der Ware in schriftlicher Form unter
Angabe der Lieferungs- bzw. Rechnungs-Nr. erfolgen, sofern im Vertrag keine anderweitige Regelung getroffen
ist. Beanstandungen bleiben unberücksichtigt, soweit der Kaufgegenstand bereits eingebaut, weiterverwendet
worden oder in Betrieb genommen worden ist.
7.) Montagebedingungen
Die Montage und Inbetriebsetzung ist in unseren Preisen grundsätzlich nicht beinhaltet. Diese Leistungen
werden zusätzlich berechnet, wobei die festgesetzten Stundensätze für Montagelöhne, die Fahrstunden und
Fahrtkosten sowie die festgesetzten Tagespauschalpreise für Unterkunft und Verpflegung in Ansatz gebracht
werden. Diese Montagepreise haben jedoch nur dann Gültigkeit, wenn seitens des Käufers bei Ankunft des
Monteurs alles so vorbereitet ist, dass dieser mit der Montage unverzüglich beginnen kann. Der Käufer hat auf
seine Kosten eine Hilfsperson sowie die notwendigen Montagehilfen, gegebenenfalls geeignete
Werkstatträume zustellen. Sämtliche mit der Montage bedingten Vorarbeiten gehen zu Lasten des Käufers.
8.) Gewährleistung
Der Kaufgegestand wird unter Ausschluss jeder Gewährleistung ver-kauft, es sei denn, dass die Vertragspartner
etwas anderes gesondert vereinbart haben. Bei Neufahrzeugen gelten die besonderen
Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers, welche dem Käufer zur Kenntnis zu bringen sind.
9.) Eigentumsvorbehalt
Alle Kaufgegenstände bleiben bis zur vollständigen Abdeckung sämtlicher aus dem Kaufvertrag entstandenen
Verbindlichkeiten des Käufers unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle
Forderungen, die uns im Zusammenhang mit dem Kaufgegen- stand gegenüber dem Käufer entstehen, z.B.
Forderungen aufgrund Reparaturleistungen, Ersatzteil- oder Zubehörlieferungen, Einstell- und
Versicherungskosten und Kosten der Rechtsverfolgung. Bei Vergleichsverfahren oder Konkursen gilt das
Aussonderungsrecht gem. § 43 KO an Ware und Erlös als vereinbart. Im Falle des Wiederverkaufes gilt die
Kaufpreisforderung bei Kaufabschluss als an uns abgetreten. Bei einer Verarbeitung räumt uns der Käufer das
Miteigentum ein und tritt bei einer etwaigen Veräußerung das Recht auf den Kaufpreis an uns ab. Der Käufer
ist zur Einziehung abgetretener Forderungen nur mit unserer Zustimmung berechtigt. Vor erfolgter Zahlung
darf der Käufer die Ware an einen Dritten weder verpfänden noch sicherheitshalber übertragen. Der Käufer
kann durch uns während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes verpflichtet werden, für den Kaufgegenstand
eine Vollkaskoversicherung abzuschließen mit der Maßgabe, dass die Rechte aus dem Versicherungsvertrag uns
zustehen. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem
Eigentumsvorbehalt nicht nach, so können wir den Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen und nach
schriftlicher Ankündigung mit einer Frist von zehn Tagen unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den
Kaufpreis durch freien Verkauf bestmöglich verwerten. Der Erlös wird nach Abzug möglicher Kosten auf die
Gesamtschuld des Käufers gutgebracht. Ein etwaiger Mehrerlös wird durch uns an den Kunden ausgezahlt.
Vorstehende Bestimmungen gelten auch für Abzahlungsgeschäfte mit solchen Käufern, die im Handelsregister
eingetragen sind. Kommt im Falle eines Abzahlungsgeschäftes ein Käufer, der nicht im Handelsregister
eingetragen ist, mit zwei aufeinanderfolgenden Ratenzahlungen bzw. Wechseln oder Schecks ganz oder zum
Teil in Verzug und beträgt die Summe, mit deren Zahlung er im Verzug ist, mindestens 10% des Kaufpreises, so
wird der gesamte Restkaufpreis fällig. Wir sind jedoch berechtigt, bei Ausbleiben einer Abzahlungsrate oder
Nichteinlösung eines Wechsels oder Schecks vom Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktritts vom
Vertrag infolge Nichterfüllung kann die Gebrauchsvergütung und der eventuelle Ersatz für Beschädigungen, die
der Käufer an uns zu zahlen hat, verbindlich durch einen vereidigten Sachverständigen festgestellt werden.
Grundlage der Berechnung ist der vereinbarte Kaufpreis. Die Gebrauchsvergütung und der Ersatz für
Beschädigungen errechnet sich in diesem Falle aus der Differenz zwischen Verkaufs- und Schätzpreis.
10.) Nichterfüllung des Vertrages durch den Käufer
Bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Käufer sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder
Schadenersatz zu verlangen. Im letzteren Falle haben wir das Recht, unbeschadet die Möglichkeit, einen
höheren tatsächlichen Schaden nachzuweisen, 15% des Kaufpreises ohne Nachweis als Schadenersatz zu
fordern. Dem Käufer steht es jedoch insoweit frei, keinen oder einen geringeren Schaden nachzuweisen.
11.) Inzahlungnahmen
Wird die Inzahlungnahme eines Gebrauchtgerätes vereinbart, so gilt der vereinbarte Kaufpreis. Bei späteren
Veränderungen oder einer Weiterbenutzung bis zur Lieferung eines Neugerätes oder eines entsprechenden
Gebrauchtgerätes sind etwaige für die Betriebsbereitschaft erforderlichen Reparaturen vom Kunden auf dessen
Kosten auszuführen. Soweit durch die Weiterbenutzung eine wertmäßige Änderung eingetreten ist, so gilt der
am Tage der Rücknahme aufgrund des Gesamtzustandes einschließlich Ausrüstung und Werkzeuge
angemessene Preis. Soweit nichts anderes vereinbart wird, hat die Anlieferung des Gebrauchtgerätes frei Essen
zu erfolgen. Soweit der Verkäufer seinerseits den Vertrag nicht erfüllt, können wir einen Schadenersatz gem.
Ziff. 10 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit dem lnzahlungsnahmepreis verrechnen oder von dem Inzahlungsnahmegeschäft zurücktreten.
12.) Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist Essen. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus
den Geschäftsverbindungen mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen sowie
Mahnverfahren ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Firmensitz. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der
Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.